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Alter der Warsteiner Bürgerschützengesellschaft
Wie bei allen frühen westfälischen Schützengesellschaften findet sich auch bei der
Bürgerschützengesellschaft Warstein keine Urkunde, die die Gründung oder Aufrichtung
der Gesellschaft bezeugt. Eine seriöse Altersbestimmung kann sich aber nur auf
schriftliche Zeugnisse und Überlieferungen stützen, auch wenn klar ist, daß das
wahre Alter der Schützengesellschaft weit höher anzusetzen ist.
Die Warsteiner Bürgerschützen berufen sich bei ihrer Altersbestimmung auf eine Urkunde
aus dem Jahre 1621 im Warsteiner Stadtarchiv. In dieser Urkunde wird dem "ehrengeehrten
Schutten broder" Balthasar Deißberg eine Schuld von 20 Reichsthalern verschrieben. Diese
Urkunde ist im vollständigen Wortlaut in der "Chronik der Bürgerschützengesellschaft Warstein"
wiedergegeben. Sie ist das älteste bekannte schriftliche Zeugnis, das auf das Bestehen einer
Schützengesellschaft in Warstein hindeutet.
Aus zeitlich früher datierten Dokumenten unserer Nachbargemeinden erfahren wir über die Existenz
dortiger Schützengesellschaften und -bruderschaften. So werden Rüthen (1447) Belecke (1448),
Brilon (1417) und Kallenhardt (1558) erstmalig erwähnt, und es ist sicherlich nicht falsch, wenn
wir auch Warstein in diese Reihe einordnen. Leider ist aber durch das Fehlen entsprechender
Schriftstücke ein solcher Nachweis nicht möglich.
Noch etwas muß am Anfang dieser Festschrift erörtert werden: Ist die Bürgerschützengesellschaft
Warstein e.V. 375 Jahre alt? Diese Frage muß eindeutig verneint werden. Unsere heute existierende
Bürgerschützengesellschaft ist erst am 16. Juni 1949 gegründet bzw. wiedergegründet worden, nachdem
sie 1939 von den Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Aber es kann kein Zweifel daran bestehen,
daß über Jahrhunderte hinweg eine geschichtliche Kontinuität im Warsteiner Schützenwesen festzustellen
ist.
Der Volkskundler Sauermann hält es für „historisch nicht gerechtfertigt, wenn die heutigen Schützenvereine
ihre Gründungsdaten über eine Zeit vor 1815 hinaus zurückversetzen. Die Schützenvereinigungen vor
dieser Zeit unterscheiden sich grundlegend von denen, die sich im 19. und 20. Jahrhundert herausbildeten.“
Der Hinweis auf den Unterschied ist natürlich richtig, aber ohne die jeweiligen Vorgängerorganisationen hätten
sich nicht die heutigen Schützengesellschaften und Schützenbruderschaften bilden können. Somit läßt sich
sicherlich mit Recht der Bogen von den mittelalterlichen Verteidigungsorganisationen zu den heutigen
Schützenvereinen spannen. Alle Schützenvereinigungen halten es zur Zeit so, daß sie die erste Erwähnung
des Schützenwesens in ihrer Gemeinde oder Stadt zum Anlaß für ihre Jubiläumsfeierlichkeiten nehmen.
Und deshalb können auch die Bürgerschützen in Warstein dieses Recht für sich in Anspruch nehmen und
stolz darauf sein, einem der ältesten Vereine der Stadt Warstein anzugehören und 1996 das Jubiläum zum
375. Bestehen zu feiern.
Die Entwicklung des Schützenwesens in Warstein
Zur Verteidigung der Stadt waren alle männlichen Bürger verpflichtet. Dazu wurden die verteidigungsfähigen Männer
in Rotten zu je 10 - 15 Mann eingeteilt. 1708 wurde ein Appell der 11 Rotten der Stadt durchgeführt, bei dem der
Zustand der Waffen überprüft wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Schützen - Compagnie, so wurde die Vereinigung
der Schützen in Warstein zu dieser Zeit genannt, aber längst ihre militärische Bedeutung verloren. Die Landesverteidigung
war mit dem Ende des Mittelalters in die Hände des Landesherrn, in unserem Gebiet also des Kölner Kurfürsten übergegangen.
Die Schützen hatten jetzt andere Aufgaben in der städtischen Gemeinschaft übernommen. Dazu gehörten Polizeidienste
und sozial-karitative Aufgaben, wie zum Beispiel die Betreuung von Kranken oder die Unterstützung von sozial schwachen
Bevölkerungsschichten. Auch das Bestatten von Toten gehörte vielfach zu den Aufgaben der Schützen. Daneben hatte sich
eine weitere Aufgabe der Schützen herauskristallisiert: die Durchführung des Schützenfestes mit dem Vogelschießen.
Im nun folgenden Kapitel sollen in chronologischer Reihenfolge die bekannten Begebenheiten aus der Geschichte der
Warsteiner Schützen angeführt werden.
Geschichtliche Begebenheiten aus zwei Jahrhunderten
1645 wird in einem Rechtsstreit in einer Grundstücksangelegenheit ein Schützenbruder erwähnt. Diesem Rechtsstreit liegt ein Sachverhalt aus dem Jahre 1621 zu Grunde.
Sehr ausgelassen müssen am Pfingstmontag des Jahres 1671 einige Schützenbrüder nach Hause gekommen sein: die Offiziere Fritz Tilmann, Hunolt Lutter, Johann Fischer, Schwickert Voßloh und Helmich Tilmann sowie der „Trummenschläger“ Jörgen Scholer und der nicht namentlich erwähnte Stadtdiener zogen laut und ausgelassen durch die nächtlichen Straßen der kleinen Stadt. Jörgen Scholer signalisierte das Kommen der Gruppe mit „offenem und hellem Trummenschlag“
Da begegnete ihnen der Johann Stracke, mit dem es zu einem Wortwechsel kam. Schwickert Voßloh fragte ihn, ob er ein „Speon“ sei, allein Stracke trieben ganz andere Sorgen zu nächtlicher Zeit noch auf die Straße, wie sie in den Schützenfestnächten auch heute noch gelegentlich Väter haben. Er wollte seinen Sohn vom Schützenfest heimholen. Stracke meinte, daß sich die Herren Offiziere durch das „offene Trummenschlagen“ verdächtig machten. Das nahm Schwickert Voßloh zum Anlaß, den Johann Stracke kräftig mit seinen Armen zu schütteln, und Fritz Tilmann versuchte gar, ihn mit den Füßen zu treten, wobei er ihn in die Lendengegend traf, und titulierte ihn obendrein mit den Worten: „du Grobian, du Schelm.“ Derweil versuchte Schwickert Voßloh erneut, auf den Johann Stracke einzuschlagen, wobei er ihm zurief, er werde unter seinen Händen sterben. Stracke erstattete Anzeige gegen die Schützenoffiziere beim Magistrat und benannte als Zeugen, die sich der randalierenden Gruppe zugesellt hatten, den Johann Rehborn, Hans-Peter Werneck, Johann Schulte und die Witwe Croll. Soweit die Akten - und dann hören und sehen wir von der ganzen Affäre nichts mehr. Dem Magistrat war es - so gut wie uns nach über 300 Jahren - klar, wo der Hase im Pfeffer lag. Unsere braven Schützenoffiziere hatten zu tief ins Glas geschaut und machten sich, als sie vom Fest aus dem Rathaus nach Hause gingen, auf derbe Weise Luft. Sie waren ausnahmslos ordentliche und friedliche Menschen, die im Ernst gar nicht daran dachten, den armen Stracke totzuschlagen. (Soweit die Prozeßakten, die in den Volksbanknachrichten März-Mai 1970 nachzulesen sind.)
1677 ist von einem weiteren Rechtsstreit die Rede. In dieser Urkunde heißt es unter anderem, daß ein Schützenbruder am Pfingstmittwoch vom Schützengelag nach Hause gekommen ist.
Damit sind die Nachrichten aus dem 17. Jahrhundert schon erschöpft und auch für die Zeit von 1700 - 1800 sind wir nicht gerade reichlich mit Quellenmaterial versorgt.
1709 wird ein Jost von Enst als Anführer der siebten Schützenrotte genannt. Jost von Enst bekleidete im Magistrat das Amt des Chur- und Gemeinsherren, des Oberratsherren, eines Senators und des Stadtkämmerers. Ihm unterstanden folgende elf Schützen: Wilm Schmiding, Johann Winter, Ricus Tegeler, Wilhelm Arndt Clöver, Jost Itzig, Arndt Piper, Dirck Funke, Bartholomäus Fisch sen., Dirck Pingel, Wilm Kirsch und Jost von Enstes Sohn Hermann.
Im Besitz der Bürgerschützengesellschaft Belecke befindet sich die Abschrift einer Urkunde aus dem Jahre 1807, deren Original aus dem Jahre 1712 stammt. Damals kam es zur Auflösung und Erneuerung der Belecker Schützengesellschaft. In dieser Urkunde heißt es „...Da hingegen bei uns benachbarten Städten als Rüthen, Warstein, und Hirschberg die Schützenämter in ansehnlichen Flor gehalten werden, und celebrieren und dieses um so mehr, weil alle solche Ämter theils Authoritate Civici Magistratus privilegirt und fundiret seyn, so entschlossen sich die Schützenbrüder (in Belecke d. Verf.) das alte Schützenamt aufzuheben.“
Aus dem Jahre 1727 befindet sich ein Papierfragment im Besitz der Bürgerschützengesellschaft Warstein, darin heißt es: Cr. Schmidt ahn Brucht (= Strafe) wegen Versäumniß der Schützenmesse item (= ebenso) Hermann Renneken wegen Ohngebühr auf dem Schützenhoff. Vorgenannte sollen bezahlen innerhalb Vierzehn tägen, die bald ein Jahr warstein 26 Marti 1727" Bei Christian Schmidt steht ein "bezahlt" auf dem Rand vermerkt, während bei Renneken "will nicht" steht.
Einen weiteren Hinweis finden wir in der Gründungsurkunde der St. Sebastianus Junggesellenschützenbruderschaft Warstein vom 3. Juni 1767. Darin heißt es, daß die Junggesellenschützen „mit ihren Fahnen, Trommeln und Gewehren vor der hochlöblichen Bürgerlichen Schützen - Compagnie hergehend, auf Pfingst Montag der Procession beiwohnen und sich der Bürgerlichen Schützen - Compagnie gleich halten“ sollen.
1796 erhalten wir die nächste und letzte Nachricht aus diesem Jahrhundert: Die jahrhundertealte Schützen - Compagnie wird aufgelöst. Was geschehen war, wird in diesem kurfürstlichen Dekret nicht gesagt. Wir erfahren nur, daß das Eigentum der Schützen an die Kirche bzw. an die Stadt Warstein fällt, darunter das sicherlich sehr wertvolle und alte Kleinod (Königsschild) und das Schützenbuch.
Die Neugründung und Entwicklung der Schützengesellschaft im 19. Jahrhundert
Diese Statuten erfuhren dann im Jahre 1839 eine Veränderung, denn der damalige Vorstand war mit der zu geringen Beteiligung der Schützenbrüder am Zug zur Vogelstange nicht einverstanden. Bei Strafe von 10 Silbergroschen wurde jeder Schützenbruder verpflichtet, sich am Pfingstmontag nach der Prozession dem Zug vom Rathaus zur Vogelstange anzuschließen, um dem Vogelschießen beizuwohnen.
1829 machte die Stadt Warstein folgende Angaben über die Schützengesellschaft an die preußische Regierung:
1829, also vier Jahre nach der Neugründung, erfahren wir aus einem Schriftwechsel des Vereins mit der Stadt Warstein interessante Einzelheiten über die Vermögensverhältnisse der 1796 aufgelösten Schützen Compagnie. Die Stadt Warstein gewährt dem Verein nämlich einen Zuschuß zur Anschaffung einer neuen Fahne mit der Begründung, daß ihr ja seinerzeit das Vermögen der Compagnie im Werte von 126 Reichstalern zugefallen sei. Dieses Vermögen bestand aus einem Garten auf dem Kohlmarkt, einem Grundstück in Hirschberg und aus angelegten Kapitalien, die zum Beispiel in der Stadtrechnung 1826/27 aufgeführt sind.
1832 übernimmt die Stadt die Kosten für Orchesterplätze und die Anschaffung neuer Sitze für den Rathaussaal, um das Schützenfest dort besser feiern zu können.
Schon 1846 wurden die oben angeführten Statuten einer grundlegenden Revision unterzogen. In der Präambel heißt es nämlich: „Die der hiesigen Schützengesellschaft gehörigen, im Jahre 1824 entworfenen Grundstatuten, haben in der langen Zeit soviel Umänderungen erlitten, daß sich der zeitige Vorstand veranlaßt fand, die früheren Statuten nebst den hinzugekommenen Veränderungen auf's neue zu ordnen.“
Da in der „Chronik der Bürgerschützengesellschaft Warstein“ ausführlich auf den Inhalt dieser Statuten eingegangen wird, will ich mich hier auf einige wichtige Einzelheiten beschränken. An der Spitze der Gesellschaft stand ein Hauptmann. Sechs Führer und zwei Fähnriche vervollständigten den Vorstand. Das Schützenfest wurde am Pfingstmontag, Pfingstdienstag und am Dreifaltigkeitstage gefeiert. Die Paragraphen 28 bis 46 regeln ausführlich bis in Einzelheiten den Festverlauf und das Vogelschießen. Interessant sind noch die in den Paragraphen 47 bis 49 aufgeführten Strafbestimmungen, von denen ich hier einige zitieren möchte. „Die Strafen, welche gegen die Schützenbrüder verhängt werden können, sind:
Dieser Paragraph 30 beinhaltet ein Exerzierreglement für eine Gruppe von 24 ausgesuchten Schützenbrüdern nebst Vorstand und Führern. Er sei hier noch einmal wörtlich zitiert: „Während vier Wochen vor dem Feste versammeln sich die 24 Schützen nebst dem Schützen - Vorstand und Führer, welche dann alle schon 8 Tage vorher bestellt worden sind, auf dem Rathaus - Saale zur Uebung mit den Gewehren und des Marschierens; dies geschieht auch am Pfingstsonntag=Nachmittag nach beendigtem Gottesdienste; an diesem Tag wird jedoch von der Gesellschaft für diese ein Anker Bier (1 Anker Bier sind ungefähr 40 Liter) gegeben. Wer ungeachtet der Bestellung an diesem Tage ausbleibt, verfällt in die im §. 47 gesetzte Strafe. Sodann begleitet der ganze Zug an dem letztgedachten Tage mit den 6 Führern unter Musik und Trommelschlag, jedoch abwechselnd, die Fahnen nach der Wohnung der Fähndriche.“
Die preußische Regierung war nicht immer mit der teilweise sehr ausgelassenen Feier des Schützenfestes in den Städten und Dörfern einverstanden. Sie erließ nämlich 1846 folgende Verfügung: „... hat die Königliche Regierung untersagt, daß den Teilnehmern bei den Festen das Getränk auf Kosten der Vereinskasse verabreicht wird. Dadurch sollen Unregelmäßigkeiten und Völlerei abgestellt werden. Jeder Teilnehmer soll seine Zeche selbst bezahlen. Der Schützenvorstand hat dafür Sorge zu tragen, daß die angemessenen Güter (Bier und Essen) für billigen Preis zu haben seien, damit auch die ärmeren Volksklassen am Schützenfest und am Gelage teilnehmen können. Wenn dies nicht der Fall ist, und die unteren Volksklassen nicht am Schützenfest teilnehmen können, können die Schützenfeste ganz untersagt werden.“ 1858 folgt noch eine weitere Verfügung, in der es heißt, daß der Ausschank von Branntwein und ähnlichen Spirituosen gänzlich untersagt wird. Wünschenswert wäre es auch, die Sitte oder vielmehr Unsitte des Freibiers, die bei der Feier vieler Schützenfeste besteht, gleichzeitig zu beseitigen. Auch sollte das Fest nicht länger als zwei Tage dauern.
In die 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts fällt auch der Bau der Schützenhalle auf dem Herrenberg. Als Warstein noch ein geruhsames Ackerbürgerstädtchen war, wurde das Schützenfest im Rathaus gefeiert, das wohl genügend Platz für alle Feierwilligen bot. Mit der Industrialisierung und dem damit verbundenen Anstieg der Bevölkerung reichte der Platz aber nicht mehr aus. (Einwohner in Warstein 1800: ca. 1200, 1850: ca. 2700) Ein Festzelt war nicht so komfortabel und eine etwas unsichere Angelegenheit, da es zweimal durch einen Sturm zerstört wurde. So wurde dann in den Jahren 1851 und 1852 unter großen Opfern der Schützenbrüder auf dem von der Stadt zur Verfügung gestellten Grundstück die Schützenhalle erbaut. 1500 Taler kostete der Neubau Sie war 45 mal 15 Meter groß, was in etwa der Fläche des heutigen großen Saals entspricht. An der Spitze des Vereins stand damals der Gewerke Wilhelm Bergenthal, der den Neubau finanziell unterstützte, indem er dem Verein ein Darlehen gewährte, das mit vier Prozent verzinst werden sollte. Die Stadt stellte das Bauholz „zu einer ermäßigten Taxe zur Verfügung.“ In der folgenden Zeit wurde die Halle durch Um- und Anbauten ständig erweitert, bis 1928 der kleine Saal die Vergrößerungsphase abschloß. 1600 Quadratmeter betrug die Grundfläche des Gebäudes damit und bot auch der stark angewachsenen Bevölkerung Warsteins eine für alle Zwecke geeignete Feststätte. Diese alte Schützenhalle ist 1945 durch Brandstiftung zerstört worden und mußte in den folgenden Jahren komplett wiederaufgebaut werden. Wir werden weiter unten noch davon hören.
Ab 1850 greifen staatliche Stellen immer stärker auch in den Ablauf der Schützenfeste ein. Die größte Kritik richtet sich dabei gegen die zum Teil sehr lange Dauer der Schützenfeste. Per Regierungserlaß wird im Jahre 1858 die Dauer auf zwei Tage begrenzt. Die beiden Warsteiner Vereine stellen daraufhin 1863 einen Antrag auf Verlängerung des Festes auf drei Tage. Diesem Antrag wird entsprochen, wohl auch deshalb, weil die Feier des Schützenfestes immer auch mit religiösem Brauchtum (Prozessionen) verbunden war. Beschwerden kommen aber auch von kirchlicher Seite. Trinkgelage und Tanzlustbarkeiten sind der damaligen Geistlichkeit wohl ein Dorn im Auge. 1838 beispielsweise wird von einem unbekannten Denunzianten beim erzbischöflichen Generalvikariat Beschwerde darüber geführt, daß die Schützen die Pfingstprozession mit Musik und Trommelschlag begleiten und die Eucharistie mit dem Hut auf dem Kopfe begleitet werde. Bürgermeister Gutjahr stellt in einem Brief an die bischöfliche Behörde klar, daß dies ein uralter Brauch sei und die Feierlichkeit des Geschehens durch die Anwesenheit der Schützen erhöht werde. Pfarrer Aufenanger (Pfarrer von 1842-1859) schlägt zum Beispiel vor, die Schützenhalle in ein Krankenhaus umzubauen, dann sei das Gebäude einem würdigeren Zweck zugeführt.
Aber alle diese Schwierigkeiten können die Entwicklung des Vereins nicht aufhalten und gegen Ende des Jahrhunderts kann man durchaus von einer Blütezeit des Schützenwesens in Warstein sprechen. Das sieht man allein schon daran, daß bedeutende Persönlichkeiten der Stadt immer wieder als Vorstandsmitglieder oder als Könige der Gesellschaft in Erscheinung treten. Hier sind zum Beispiel Mitglieder der Familien Bergenthal, Peus (Warsteiner Gruben- und Hüttenwerke), Schmitz (Amtmann) und Cramer zu nennen. Das Königspaar Schmitz/Peus schenkt dem Verein 1890 ein Diadem für die Königin. In diese Zeit fällt auch die Gliederung der Schützengesellschaft in Kompanien. Wir erfahren aus den Unterlagen des Vereins, daß z. B.1869 eine neue Pankratiusfahne (Nordkompanie), 1886 eine neue Fahne für die Ostkompanie angeschafft wird. 1897 schenkt die Brennerei Anton Bergenthal der Südkompanie eine neue Fahne. In diese Zeit, gegen Ende des vorigen Jahrhunderts, fällt auch die Ausprägung des Festablaufs, so wie er heute noch praktiziert wird. Ich denke dabei besonders an die Form der Umzüge und vor allem der Parade auf dem Marktplatz. Preußische Militärtradition hattte hier wohl Pate gestanden. Von der der militärisch zackigen Parade früherer Zeiten ist allerdings heute nicht mehr das meiste zu sehen. Das Paradieren wird locker gehandhabt und nicht mehr so tierisch ernst genommen. Wohl gerade deshalb konnte sich diese Form bis in unsere Zeit erhalten und gilt immer noch als einer der Höhepunkte der alljährlichen Schützenfeste.
Die Entwicklung im 20. Jahrhundert
Im Jahr 1900 kam das neue Bürgerliche Gesetzbuch heraus. Für den Verein bedeutete dies eine Änderung im juristischen Sinne. Aus einem Verein mit Korporationsrechten wurde der eingetragene Verein. Deshalb mußten in diesem Jahr die Statuten überarbeitet und der neuen Gesetzeslage angepaßt werden. Der Vorstand bestand jetzt aus einem Oberst, einem Hauptmann und vier Beisitzern. Im gleichen Jahr erwarb der Verein von der Stadt das Grundstück, auf dem die Schützenhalle erbaut worden war.
Folgende Vorstandsmitglieder werden 1901 genannt: Fritz Bönner (Vorsitzender), Josef Bönner (sein Stellvertreter), Josef Frensel, Klemens Menke, Ferdinand Brüggemann und Peter Struif. 1905 wird Carl Göke als Vorsitzender genannt und 1908 wird Direktor (der Hüttenwerke) Josef Meschede zum Oberst gewählt. Mit Beginn des I. Weltkrieges kommt die Vereinstätigkeit zum Stillstand. Die Schützenhalle wird an die Stadt verpachtet und dient dieser als Turnhalle. 1917 wird der Keller der Halle zum Rübenkrautherstellen benutzt.
Nach dem Krieg wird der Kaufmann Bernhard Peters zum Oberst gewählt. Nach dem verlorenen Krieg brechen schwere Zeiten für die Bevölkerung und für den Verein an. Viele Schützenbrüder sind nicht aus dem Krieg zurückgekehrt, die Halle ist in einem erbarmungswürdigen Zustand, denn durch die Nutzung als Krautküche hat der Fußboden starken Schaden genommen. Die Stadt erklärt sich schließlich bereit, die von ihr zu verantwortenden Schäden in Höhe von 18.000 Mark zu ersetzen.
1927/28 wird der kleine Saal fertiggestellt. Dies ist in der nun wirtschaftlich nicht gerade rosigen Zeit eine schwere Belastung für den Verein. Immer wieder findet sich in den Protokollen der Vorstandssitzungen und Generalversammlungen der Hinweis auf die schwierige finanzielle Lage des Vereins. So betrugen die Defizite in der Kasse 1930: 1200 RM, 1931: 2000 RM, 1932: 3000 RM. Sonderbeiträge sollen nun helfen, die Salden auszugleichen. Nicht zuletzt deswegen sinkt aber die Mitgliederzahl des Vereins von 712 auf 650. Der an die Macht gekommene Nationalsozialismus vereinnahmt nun auch die Schützenvereine, die im Zuge der Gleichschaltung zwangsweise Mitglied im NS - Reichsbund für Leibesübungen werden.
1938 wird beschlossen, daß die Offiziere statt der bisher üblichen Kappen Hüte tragen sollten.. Außerdem wird ein neuer Kugelfang an der Vogelstange angebracht.
1939 wird ein schwarzes Jahr für die Bürgerschützengesellschaft, der Verein wird aufgelöst und das Vermögen beschlagnahmt. Entgegen einer Verfügung der Gestapo in Dortmund hatten einige Offiziere in Uniform und mit Degen und Schärpe an der Pfingstmontagsprozession teilgenommen. Der Verein geht in Liquidation und erhält sein Vermögen erst nach dem Krieg zurück.
Einen weiteren herben Rückschlag erhält der Verein, als in der Nacht vom 22. auf den 23. März 1945 die Schützenhalle durch ein Feuer völlig zerstört wird. Wahrscheinlich hatten SS - Leute Feuer gelegt, um die in der Halle untergebrachten französischen und russischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter umkommen zu lassen.. Gott sei Dank können sich aber alle Menschen aus dem Inferno retten. Innerhalb weniger Stunden ist das Werk von Generationen zerstört worden, und der Verein steht vor dem Nichts.
Die Nachkriegszeit
1947 kam es zu einer ersten Mitgliederversammlung, zu der 56 Mitglieder erschienen waren. Alle waren sich einig, daß die Halle wiederaufgebaut werden sollte. 1948/49 wurde zunächst die kleine Halle wiederhergestellt, so daß die Junggesellen in diesem Jahr erstmals nach dem Krieg ihr Schützenfest wieder in der Halle feiern konnten. Am 16. Juni 1949 wurde die Bürgerschützengesellschaft wiedergegründet. Erster Vorsitzender wurde Josef Albers. Sammlungen und der Verkauf von Anteilscheinen, aber auch großzügige Hilfen durch die Stadt Warstein brachten dem Verein die finanziellen und materiellen Mittel, um auch den großen Saal wiederaufzubauen. Erwähnt werden muß hier auch die Bereitwilligkeit vieler Handwerker und Unternehmer, die auf einen Teil ihrer Gelder verzichteten, um die Finanzen der Bürgerschützengesellschaft zu schonen.
An dieser Stelle kann nicht auf alle Einzelheiten der Bautätigkeit eingegangen werden, das würde den Rahmen dieser Festschrift sprengen. In der Chronik der Bürgerschützen ist ja schon ausführlich darauf eingegangen worden. Deshalb will ich mich hier auf wichtige Ereignisse rund um das Schützenwesen beschränken.
1957 wurde erstmals ein Kröneabend durchgeführt, zu dem der König den Hofstaat, den Vorstand und die Offiziere, sowie Verwandte und Bekannte einlud. Im gleichen Jahr wurde eine neue Fahne der Ostkompanie eingeweiht, zu dem viele Abordnungen befreundeter Vereine kamen. 1959 wurde die Gaststätte „Zum Schützenkrug“ eröffnet, nachdem durch den Neubau der Empore Platz für einen neuen Speisesaal geschaffen worden war.
Am 9. und 10. September 1961 fand in Warstein das Bundesschützenfest statt. 6700 auswärtige Gäste kamen aus dem ganzen Sauerland und bildeten zusammen mit 10 Musikkapellen und 31 Spielmannszügen einen Festzug, wie ihn die Stadt Warstein bis dahin noch nicht gesehen hatte. Anläßlich dieses Ereignisses wurden die heute noch gebräuchlichen einheitlichen Schützenhüte angeschafft. 1968 folgte dann als weiteres Großereignis das Kreisschützenfest des Schützenkreises Arnsberg.
Eine wichtige Änderung im Festablauf des Schützenfestes ergab sich 1970. Auf Wunsch des Festwirtes wurde erstmals am Pfingstsonntag ein Festball veranstaltet. Das Ständchenbringen der Bürgerschützen wurde auf den Samstag verlegt und wird seitdem zusammen mit den Junggesellen durchgeführt.
Eine weitere Neuerung bringt das Jahr 1995. Als „geborenes“ Mitglied wird die Ortsvorsteherin Helga Fisch Mitglied im Vorstand der Bürgerschützengesellschaft. Im März verstirbt das langjährige Vorstandsmitglied und Mitglied im Kreisvorstand des Schützenkreises Arnsberg Norbert Sprave.
Herausragendes Ereignis des Jahres 1996 ist die Feier zum 375. Bestehen des Schützenwesens in Warstein. Aus Anlaß dieses Festes findet ein Kaiserschießen statt. Die Kaiserkette wird von der Volksbank Warstein gestiftet.
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